Zum Inhalt springen

Stand 14.10.2026 · alle Angaben mit Quelle

Photovoltaik-Förderung in Lüneburg: was jetzt gilt

Keine Werbeversprechen, sondern die Regeln mit Paragraf und Link. Wichtig für 2026: Wer noch dieses Jahr in Betrieb geht, sichert sich nach geltendem Recht 20 Jahre feste Vergütung.

EEG-Novelle 2027

Nach dem Regierungsentwurf zur EEG-Novelle 2027 (Bundestags-Drucksache 21/7867, Stand 14.10.2026 noch nicht beschlossen) soll die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen ab 2027 weitgehend wegfallen. Anlagen, die bis zum 31.12.2026 in Betrieb gehen, erhalten nach geltendem Recht 20 Jahre lang die Vergütung nach EEG 2023.

Bundestags-Drucksache 21/7867 (Regierungsentwurf)

Förderung für Photovoltaik in Lüneburg und im Landkreis

Was es für eine Solaranlage in Lüneburg und den Gemeinden des Landkreises gibt – Stand 14.10.2026, mit Quelle:

  • Klimafonds der Hansestadt Lüneburg

    Die Hansestadt Lüneburg fördert Photovoltaik-Dachanlagen seit 2026 nicht mehr; Batteriespeicher sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der Fördertopf 2026 für die übrigen Programme ist laut Stadt leer, Neuanträge sind ab dem 01.01.2027 möglich.

    Klimafonds Lüneburg
  • Zuschuss der Samtgemeinde Ostheide

    Die Samtgemeinde Ostheide bezuschusst Photovoltaikanlagen auf Bestandsgebäuden, die vor dem 01.01.2024 bezogen wurden, mit 10 Prozent der Kosten, höchstens 500 €. Der Antrag muss vor der Auftragserteilung gestellt werden; Balkonkraftwerke sind ausgenommen. Ob für 2026 noch Mittel verfügbar sind, veröffentlicht die Samtgemeinde nicht – fragen Sie bitte vorab dort nach, wir helfen beim Antrag.

    Förderrichtlinie Solarstromerzeugung, Ratsbeschluss 12.03.2024
  • Solarkataster für Lüneburg

    Ob Ihr Dach in Lüneburg gut geeignet ist, zeigt vorab das Klimaportal des Landkreises Lüneburg (Solar- und Gründachkataster). Die genaue Planung machen wir vor Ort.

Photovoltaik in Lüneburg: Preise, Ertrag und Anlagenbestand · Förderung in Niedersachsen

Was bundesweit gilt

ThemaWas giltGrundlage
Einspeisevergütung (Teileinspeisung)7,70 ct/kWh bis 10 kWp, 6,66 ct/kWh bis 40 kWp, 5,44 ct/kWh bis 100 kWp – Inbetriebnahme 01.08.–31.12.2026, 20 Jahre plus InbetriebnahmejahrBundesnetzagentur, §§ 48, 49, 25 EEG 2023
Einspeisevergütung (Volleinspeisung)12,22 ct/kWh bis 10 kWp, 10,24 ct/kWh bis 100 kWp – Inbetriebnahme 01.08.–31.12.2026Bundesnetzagentur
Umsatzsteuer0 % auf Module, Wechselrichter und Speicher bei Anlagen bis 30 kWp auf/an Wohngebäuden§ 12 Abs. 3 UStG
EinkommensteuerEinnahmen aus Anlagen bis 30 kWp je Wohn-/Gewerbeeinheit steuerfrei§ 3 Nr. 72 EStG
Einspeisebegrenzung (Neuanlagen)Ohne intelligentes Messsystem und Steuerung: höchstens 60 % der installierten Leistung einspeisen (Anlagen unter 100 kW mit Vergütung)§ 9 Abs. 2 EEG 2023 (Solarspitzengesetz)
Negative StrompreiseKeine Vergütung in Zeiten negativer Börsenpreise (bei Anlagen unter 100 kW ab dem Jahr nach Smart-Meter-Einbau); dafür verlängert sich der Vergütungszeitraum§§ 51, 51a EEG 2023
KfW-Kredit 270Kredit für Photovoltaik und Batteriespeicher (auch Nachrüstung), Antrag über die Hausbank vor Beginn; Balkonkraftwerke nicht förderfähigKfW Erneuerbare Energien – Standard (270)
Solarpflicht BundAb 2027 neue Nichtwohngebäude über 250 m², ab 2030 neue Wohngebäude; keine Pflicht für bestehende Wohnhäuser§ 106 GModG

Häufige Fragen

Gibt es 2026 noch einen Zuschuss für Photovoltaik?

Einen bundesweiten Zuschuss für private Solaranlagen oder Batteriespeicher gibt es derzeit nicht. Gefördert wird über die Einspeisevergütung, den Umsatzsteuersatz von 0 % und den KfW-Kredit 270. In den Ländern unseres Einsatzgebiets haben wir kein offenes Zuschussprogramm für Dachanlagen gefunden; einzelne Städte und Kreise fördern teilweise selbst.

Lohnt es sich, noch 2026 in Betrieb zu gehen?

Nach dem Regierungsentwurf zur EEG-Novelle 2027 (Bundestags-Drucksache 21/7867, Stand 14.10.2026 noch nicht beschlossen) soll die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen ab 2027 weitgehend wegfallen. Anlagen, die bis zum 31.12.2026 in Betrieb gehen, erhalten nach geltendem Recht 20 Jahre lang die Vergütung nach EEG 2023. Was ab 2027 gilt, entscheidet der Bundestag – wir halten diese Seite auf dem aktuellen Stand.

Muss ich auf die Solaranlage Umsatzsteuer zahlen?

Für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp auf oder an Wohngebäuden fällt beim Kauf und bei der Montage keine Umsatzsteuer an (§ 12 Abs. 3 UStG) – das gilt auch für Batteriespeicher.

Diese Seite fasst Rechtslage und Programme sorgfältig zusammen, ersetzt aber keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: 14.10.2026.